Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht bildet einen weiteren zentralen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir beraten Unternehmen, Gesellschafter und Investoren in allen Phasen unternehmerischer Tätigkeit – von der Gründung über die laufende Entwicklung bis hin zu Umstrukturierungen, Transaktionen und Nachfolgeregelungen.

Die rechtliche Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Strukturen hat maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Stabilität und Entwicklung eines Unternehmens. Fehler in der Struktur oder Vertragsgestaltung wirken häufig langfristig fort und können erhebliche wirtschaftliche Risiken begründen. Vor diesem Hintergrund legen wir besonderen Wert auf eine vorausschauende und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung.

Ein Schwerpunkt liegt in der Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen sowie in der Strukturierung von Beteiligungen. Dabei berücksichtigen wir stets die steuerlichen Auswirkungen sowie – insbesondere bei inhabergeführten Unternehmen – die erbrechtlichen Implikationen. Gerade bei Unternehmensnachfolgen ist eine enge Verzahnung dieser Rechtsgebiete von entscheidender Bedeutung.

Darüber hinaus begleiten wir Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Umstrukturierungen. Dabei unterstützen wir sowohl bei der rechtlichen Konzeption als auch bei der Umsetzung der Transaktion.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht umfassen insbesondere:

  • Gründung von Gesellschaften (GmbH, UG, Personengesellschaften) 
  • Gestaltung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen 
  • Strukturierung von Beteiligungen und Gesellschafterverhältnissen 
  • Umwandlungen und Restrukturierungen 
  • Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten 
  • Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen 
  • Planung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen