Mergers & Acquisitions
Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist regelmäßig mit erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen verbunden. Eine sorgfältige Planung und strukturierte Durchführung sind daher entscheidend für den Erfolg der Transaktion.
Wir beraten Unternehmer, Gesellschafter und Investoren umfassend bei der Vorbereitung und Umsetzung von Unternehmenskäufen und -verkäufen. Ziel ist es, wirtschaftliche Interessen rechtlich abzusichern und die Transaktion in eine tragfähige Gesamtstruktur einzubetten. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Beratung liegt in der frühzeitigen Strukturierung der Transaktion. Dabei sind insbesondere steuerliche Aspekte sowie die bestehende gesellschaftsrechtliche Struktur zu berücksichtigen. Die Wahl der Transaktionsform – etwa als Asset Deal oder Share Deal – hat maßgeblichen Einfluss auf die steuerlichen Folgen sowie auf die Verteilung von Chancen und Risiken.
Gerade bei inhabergeführten Unternehmen stehen Unternehmenskäufe und -verkäufe häufig im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen. In diesen Fällen sind neben gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen auch erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere können Pflichtteilsrechte und bestehende familiäre Strukturen Auswirkungen auf die Gestaltung und Umsetzung der Transaktion haben.
Eine vorausschauende Einbindung dieser Gesichtspunkte ermöglicht es, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Transaktion langfristig abzusichern. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unternehmensübertragungen Teil einer umfassenderen Vermögens- oder Nachfolgeplanung sind.
Im weiteren Verlauf begleiten wir die rechtliche Umsetzung der Transaktion, einschließlich der Erstellung und Abstimmung der erforderlichen Verträge sowie der Koordination mit steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern.
Unsere Leistungen im Bereich Unternehmenskäufe und -verkäufe umfassen insbesondere:
- Strukturierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Beratung zur Wahl der Transaktionsstruktur (Asset Deal / Share Deal)
- Einbindung steuerlicher Aspekte in die Transaktionsplanung
- Berücksichtigung erbrechtlicher Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit Nachfolge und Pflichtteilsrechten
- Durchführung rechtlicher Due-Diligence-Prüfungen
- Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen
- Begleitung der Umsetzung und Vollzug der Transaktion
- Einbindung in Nachfolge- und Beteiligungskonzepte